Warum beschäftigen sich Keramiker mit Wasseraktivierung?

Denk Keramik wurde 1964 gegründet. In unseren Werkstätten wird die trockene Keramikerde mit Wasser zu Ton verknetet, der nach vierwöchiger Reifezeit verarbeitet werden kann.

In den 1980er Jahren experimentierte mein Vater Franz Denk mit Quellwasser statt Leitungswasser zum Anmischen des Tons. Dieses Quellwasser sprudelt aus einer nahe gelegenen Quelle, die von einer Mischgestein-Hügellandschaft am Rande des Thüringer Waldes gespeist wird. 

Das positive Resultat: Der Ton, mit Quellwasser angemacht, ließ sich weitaus besser verarbeiten. Seine Rohbruchfestigkeit war wesentlich größer und die Rissanfälligkeit bei der Trocknung deutlich geringer geworden. Und das, obwohl sich die chemischen Wasseranalysewerte kaum von unserem Leitungswasser unterschieden. Natürlich waren diese Erkenntnisse nicht wissenschaftlich fundiert, aber für uns als Hand-werker greifbare Realität.

Wir suchten daher nach einer Möglichkeit, wie wir unser Leitungswasser in aktives Quellwasser verwandeln können. Dies war der Ausgangspunkt zur Entwicklung der 3Quellen®-Wasseraktivierung. 

Im Jahr 2008, nach 10-jährigem erfolgreichen Betrieb in unserer Manufaktur und in zwei privaten Wohnhäusern, entschlossen wir uns, die 3Quellen®-Technik auch anderen Nutzern anzubieten. Mittlerweile sind 3Quellen®-Geräte weltweit, in Wohnhäusern, Werkstätten, Industriebe-trieben und sogar in einem deutschen Mineralbrunnen im Einsatz.

Das Patent als Qualitätskriterium

Die Patentierung war für uns zum einen als Schutz unserer Erfindung notwendig und sollte zum anderen dokumentieren, dass unsere Erfindung technisch nachvollziehbar ist und es sich um kein esoterisches Zaubergerät handelt.

Patentierbar sind nur technische Erfindungen, die neu sind, einer erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sind. Bekannte Verfahren, reine Entdeckungen oder Ideen ohne Verwendbarkeit wären genauso wenig patentierbar wie Gerätschaften mit versprochenen Wirkungen, die den Naturgesetzen widersprechen. Dies wird in jedem Einzelfall von den Patentämtern geprüft.

Unsere Erfindungen sind mit den drei Patenten 102009003162, 102014100025 und EP2891641 in Deutschland bzw. in der Europäischen Union gesetzlich geschützt.